{"id":460,"date":"2017-03-24T19:17:50","date_gmt":"2017-03-24T17:17:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.prettenthaler.at\/?p=460"},"modified":"2017-03-24T19:54:52","modified_gmt":"2017-03-24T17:54:52","slug":"moebelverkaeufer-muss-vor-schlechtem-aufstellort-warnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.prettenthaler.at\/?p=460","title":{"rendered":"M\u00f6belverk\u00e4ufer muss vor schlechtem Aufstellort warnen"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: justify;\">Wenn ein Verkaufsberater erkennen muss, dass ein K\u00e4ufer seine Ledercouch falsch platzieren will, hat er das Problem anzusprechen. Sonst droht bei Sch\u00e4den die R\u00fcckzahlung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wann kann man sein Geld zur\u00fcck bekommen, wenn die gekaufte Ledercouch durch Sonne ausbleicht, und wann nicht? Diesen Fragen musste sich der Oberste Gerichtshof aus Anlass eines aktuellen Streitfalls stellen. Die K\u00e4ufer eines Lederecksofas \u2013 ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Gesellschaft und seine Lebensgef\u00e4hrtin \u2013 waren mit der Couch schon nach dem ersten Sommer ungl\u00fccklich. Fast 6000 Euro hatte sie gekostet, dunkelrot sollte die Wohnlandschaft sein, doch die Farbe wurde immer mehr zu Rosa. Das Sonnenlicht hatte dem Sofa zugesetzt. Es befand sich im Wohnzimmer, frei stehend entlang einer bis zum Fu\u00dfboden reichenden Glasfront, in der eine Schiebet\u00fcre zur Terrasse untergebracht war. Der Abstand zwischen der R\u00fcckwand des Sofas (auch dieses war auf Spezialwunsch mit Leder tapeziert worden) und der Glasfront betrug nur 25 cm.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei dieser R\u00fcckwand waren die Sch\u00e4den besonders ersichtlich. Dass diese durch die Sonne verursacht worden waren, wurde durch einen Gutachter best\u00e4tigt. Der K\u00e4ufer klagte die Gesellschaft, bei der er die Couch erworben hatte. Denn er habe beim Beratungsgespr\u00e4ch den Plan des Hauses mitgebracht, aus dem der Verkaufsberater sehen konnte, wo das Sofa aufgestellt werden soll: vor der Glasfront. Doch man habe ihn nicht gewarnt, dass das Leder auf dem Platz ausbleichen k\u00f6nne, klagte der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verk\u00e4ufer hingegen erkl\u00e4rte, nichts f\u00fcr das Malheur zu k\u00f6nnen. Es sei allgemein bekannt, dass Leder ein Naturprodukt sei. Der Berater sei nie dar\u00fcber informiert worden, wo das Sofa genau hinkommen soll und dass es dort der Sonne ausgesetzt sei. Jedenfalls treffe den K\u00e4ufer ein \u00fcberwiegendes Mitverschulden am Ungl\u00fcck, weil er das mitgelieferte Informationshandbuch nicht ausreichend studiert habe, in dem sich die Benutzungshinweise finden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Rolll\u00e4den wurden empfohlen<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Bezirksgericht Wels konstatierte, dass der Berater erkl\u00e4rt hatte, dass ein Aufstellen vor einem Fenster kein Problem sei \u2013 er aber bei direkter Sonneneinstrahlung Rolll\u00e4den empfehle. Der Verk\u00e4ufer habe jedoch nicht extra \u00fcber die allgemein bekannte Tatsache, dass Leder bei Sonneneinstrahlung ausbleichen k\u00f6nne, aufkl\u00e4ren m\u00fcssen. Da das Sofa keinen Mangel aufweise, der den \u00fcblichen Gebrauch verhindere, sei die Klage abzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Landesgericht Wels hob dieses Urteil auf. Denn man m\u00fcsse in dieser Sache noch etwas pr\u00fcfen. N\u00e4mlich, ob der Verk\u00e4ufer im Zuge des Beratungsgespr\u00e4chs nicht ausdr\u00fccklich oder stillschweigend zugesagt habe, dass das Leder farbbest\u00e4ndig sei. Wenn der K\u00e4ufer n\u00e4mlich wirklich, wie er sagt, den Hausplan dabei gehabt hatte und der Verk\u00e4ufer daraus ersehen konnte, dass das Sofa vor eine Glasfront gestellt werden soll, h\u00e4tte dieser genauer informieren m\u00fcssen. Und sagen, dass eine dauerhafte direkte UVStrahlung dem Leder schaden k\u00f6nne. In diesem Fall w\u00fcrde der allgemeine Hinweis, dass man bei Sonnenstrahlung die Rolll\u00e4den schlie\u00dfen solle, nicht reichen. Beide Seiten gingen darauf zum Obersten Gerichtshof (OGH), doch beide Rekurse wurden zur\u00fcckgewiesen. So kann man auch laut OGH grunds\u00e4tzlich nicht erwarten, dass eine Ledercouch, die in so nahem Abstand zu einer Glasfront platziert wird, der Sonne standh\u00e4lt, ohne auszubleichen. Allerdings sei es auch richtig, dass man das Verkaufsgespr\u00e4ch noch einmal genau pr\u00fcfen m\u00fcsse, meinten die H\u00f6chstrichter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zusagen kann man auch ohne zu reden machen<br \/>\nDenn \u201eeine Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsm\u00f6glichkeit kann auch schl\u00fcssig erfolgen\u201c, wie der OGH (10 Ob 72\/16k) betonte. Und kenne der Verk\u00e4ufer die vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschte Eigenschaft eines Produkts oder m\u00fcsse er sie erkennen, so d\u00fcrfe der Verk\u00e4ufer nicht einfach schweigen. Denn ansonsten gebe er durch das Schweigen zu erkennen, dass das Produkt die gew\u00fcnschte Eigenschaft besitze.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deswegen muss nun die erste Instanz kl\u00e4ren, ob der Verkaufsberater erkennen musste, dass die Couch auf einem ungeeigneten Platz aufgestellt werden sollte. Falls ja, droht dem Verk\u00e4ufer die R\u00fcckzahlung des Kaufpreises.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Verkaufsberater erkennen muss, dass ein K\u00e4ufer seine Ledercouch falsch platzieren will, hat er das Problem anzusprechen. Sonst droht bei Sch\u00e4den die R\u00fcckzahlung Wann kann man sein Geld zur\u00fcck bekommen, wenn die gekaufte Ledercouch durch Sonne ausbleicht, und wann nicht? Diesen Fragen musste sich der Oberste Gerichtshof aus Anlass eines aktuellen Streitfalls stellen. 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