{"id":478,"date":"2017-03-24T19:32:13","date_gmt":"2017-03-24T17:32:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.prettenthaler.at\/?p=478"},"modified":"2017-03-24T19:53:50","modified_gmt":"2017-03-24T17:53:50","slug":"gericht-kippt-zinsklausel-fuer-kontoueberziehung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.prettenthaler.at\/?p=478","title":{"rendered":"Gericht kippt Zinsklausel f\u00fcr Konto\u00fcberziehung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Klausel war Richtern zu unklar, der Zinssatz selbst unterliege aber keiner Kontrolle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer sein Konto \u00fcberzieht, hat wenig bis gar nichts vom Zinsentief. Jahreszinsen im zweistelligen Bereich, bestenfalls knapp darunter, sind nach wie vor \u00fcblich, wenn man ins Minus rutscht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es war auch nicht der Zinssatz von 11,75 Prozent, weshalb das Oberlandesgericht Graz (OLG) die entsprechende Klausel in den Kontobedingungen der Hypo Steiermark kippte. Sondern die kryptische Formulierung: \u201e1a. Nomineller Jahreszinssatz mit kurzfristiger \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit\/1b. Nomineller Jahreszinssatz ohne kurzfristige \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit: p. a. 11,750 Prozent\u201c, hie\u00df es im (inzwischen ge\u00e4nderten) \u201ePreisblatt f\u00fcr Privatkonten\u201c. Und weiter: \u201e2. Zuz\u00fcglich Verzugszinsen bei \u00dcberschreitung: p. a. f\u00fcnf Prozent\u201c. Das sei intransparent, fand das Gericht. F\u00fcr die Kunden sei unverst\u00e4ndlich, wann welche Zinsen gelten sollen und von welchem Betrag sie zu berechnen seien.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Verschiedene Begriffe<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was die in Klausel 1 genannten F\u00e4lle betrifft, fehle eine Definition, was unter \u201ekurzfristiger \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit\u201c zu verstehen ist, und es werde auch nicht zwischen \u00dcberziehung und \u00dcberschreitung differenziert. Aber was hat es mit dieser Unterscheidung auf sich? Nach dem Verbraucherkreditgesetz bedeutet \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit, dass der Kunde berechtigt ist, sein Konto in einem gewissen Rahmen gegen Entgelt zu \u00fcberziehen. Das entspricht einem Kontokorrentkredit, die zugrunde liegende Vereinbarung ist rechtlich ein Kreditvertrag. Eine \u00dcberschreitung liegt dagegen dann vor, wenn der Kontoinhaber eigenm\u00e4chtig \u00fcber sein Guthaben oder seinen \u00dcberziehungsrahmen hinaus<br \/>\nVerf\u00fcgungen trifft und die Bank das zul\u00e4sst. Einen Rechtsanspruch auf \u00dcberschreitung hat der Kunde nicht. Wenn die Bank sich jedoch darauf einl\u00e4sst, gew\u00e4hrt sie ihm ebenfalls einen Kredit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine kurzfristige \u00dcberziehungsm\u00f6glichkeit liegt laut Gesetz dann vor, wenn der Kunde sein Konto zwar \u00fcberziehen darf, der Kredit aber nach Aufforderung oder binnen drei Monaten zur\u00fcckzuzahlen ist. Die Rechtsfolgen bei den drei Varianten sind unterschiedlich. Auf dem Preisblatt m\u00fcsse zwar nicht der vollst\u00e4ndige Gesetzestext zitiert werden, es m\u00fcsse aber klar zum Ausdruck kommen, was jeweils gemeint ist und wof\u00fcr welcher Zinssatz gilt, moniert das OLG. Auf die zweite Klausel \u00fcber die Verzugszinsen geht es nicht n\u00e4her ein: Weil sie auf unzul\u00e4ssigen Klauseln beruhe, sei sie ebenfalls unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geklagt hatte der VKI im Auftrag der Arbeiterkammer, das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Der VKI hatte auch die H\u00f6he der Zinsen bekrittelt, damit blitzte er jedoch beim OLG ab. Die Zinsen geh\u00f6ren laut dem Urteil nicht zu den Nebenbestimmungen, sondern zu den vertraglichen Hauptleistungen. Sie unterliegen daher nicht der gerichtlichen Kontrolle.<br \/>\nOGH | 3 Ob 238\/16w | 13.12.2016 | Urteile und Beschl\u00fcsse des OGH<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Klausel war Richtern zu unklar, der Zinssatz selbst unterliege aber keiner Kontrolle. Wer sein Konto \u00fcberzieht, hat wenig bis gar nichts vom Zinsentief. Jahreszinsen im zweistelligen Bereich, bestenfalls knapp darunter, sind nach wie vor \u00fcblich, wenn man ins Minus rutscht. 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