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Was machen wir?

Was machen wir?

Zu unseren Spezialgebieten zählen Bergrecht, Immobilienrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht.

Unser Beratungsbereich deckt auch den Privatbereich, von Wirtschaftsunternehmen, Banken und Versicherungen ab.

Wir bieten Ihnen effiziente, kompetente, persönliche und kostengünstige Beratung in vielen Rechtsbereichen im Sinne von

„Recht erfolgreich vertreten“

 

Arbeits- und Sozialrecht

Das Arbeits- und Sozialrecht ist vielschichtig; es umfasst Bereiche wie etwa Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Krankenstand.

Wir vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitslebens wie etwa

  • Erstellung und Prüfung der Begründung, Änderung oder Auflösung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Bergrecht

Das Bergrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung aus der Betreuung renommierter Bergbaubetriebe bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Unterstützung von Verfahren und Zulassung von Betriebsplänen und Abschlussbetriebsplänen
  • Unterstützung von Bergbaubetrieben bei der Abwehr und Abwicklung von Bergschäden
  • Durchsetzung von Bergschadensansprüchen von Geschädigten

Ehe- und Familienrecht, Kindschaftsrecht, Eingetragene Partnerschaften

Dieser Rechtsbereich ist umfassend, die Begründung einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft wirft verschiedene Fragen auf: Ab wann besteht eine Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft, welchen Namen kann ich tragen, wie sieht es hinsichtlich des eingebrachten Vermögens aus, soll ich einen Ehevertrag abschließen, wie sieht es im Fall einer Scheidung bzw. Trennung aus, wie gestaltet sich das Obsorgerecht …

Unsere Kanzlei bietet Ihnen

  • Beratung vor dem Eingehen einer Ehe, Lebensgemeinschaft, Partnerschaft (Ehevertrag)
  • Unterstützung bei Scheidung und Trennung im Zusammenhang mit dem
    • Unterhaltsrecht, Sorgerecht
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
    • Gestaltung von Scheidungsregelungen und Vermögensregelungen von Selbständigen und Freiberuflern

 

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Angelegenheiten einer Familie bzw. eines Unternehmens. Schon zu Lebzeiten sollte man Vorkehrungen für sich, seine Familie oder das Unternehmen im Falle eines Ablebens treffen.

Wir unterstützen und beraten Sie in folgenden Fragen

  • Wie viel Vermögen ist vorhanden?
  • Wer sind die rechtmäßigen Erben?
  • Wann kann eine Enterbung erfolgen?
  • Zuwendungen schon zu Lebzeiten und ihre Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaft?
  • Formvorschriften für Testamente

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht werden die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Gründung, während des Bestandes und der Auflösung von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen (Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft etc.) bestimmt.

Wir beraten Sie umfassend in Fragen der

  • Gründung einer Gesellschaft
  • Errichtung eines Gesellschaftsvertrages
  • Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Gewährleistung

Die Gewährleistung bestimmt die Folgen und Ansprüche, die dem Käufer/Käuferin zustehen, wenn der Verkäufer/Verkäuferin oder die Werkerstellung eine mangelhafte Sache geliefert hat.

Wir bieten

  • Aufklärung über den Unterschied von Gewährleistung und Garantie
  • die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Vertretung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der Mängelbehebung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen

Immobilienrecht

Das kaum für Laien überschaubare Immobilienrecht regelt den gesamten Immobilienbereich (Liegenschaften, Häuser, Wohnungen etc.).

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen

  • Erstellung und Prüfung von Kauf- und Schenkungsverträgen, Optionen, Pfandverträgen, Bauträgerverträgen etc.
  • Treuhandabwicklung, d.h. alles, was bei der Finanzierung des Kaufpreises durch ein Kreditinstitut notwendig ist
  • Berechnung und Abfuhr der Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragungsgebühr, Immobilienertragssteuer

Wir treten auch als Bauträger (Treuhänder) nach dem Bauträgervertragsgesetz auf.

Inkassowesen/Exekutionsrecht

Dieses Recht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche auf Zahlung des Werklohnes, Kaufpreises, Miete etc.

Wir bieten Ihnen Beratung und effiziente Vertretung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Anliegen.

Insolvenz

Das Insolvenzrecht regelt die Abwicklung von Insolvenzen von Unternehmen und Privatpersonen.

Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung

  • bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • bei der Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens oder Insolvenzantrages
  • bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren

Strafrecht

Durch das Strafrecht macht der Staat seinen Anspruch auf Bestrafung von strafbaren Handlungen geltend.

Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Instanzen als Strafverteidiger.

Schadenersatz

Durch das Schadenersatzrecht erhalten Sie den Anspruch auf Wiederherstellung des Urzustandes oder Geldersatz gegenüber dem Schädiger/Schädigerin.

Wir übernehmen für Sie

  • die Abwicklung und Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger/Schädigerin und den Versicherungen bei
    • Verkehrsunfällen, allgemeinen Unfallschäden
    • Wertminderung von Fahrzeugen, Schmerzensgeld
    • Verdienstentgang
  • die Geltendmachung von Schäden aus einem Vertragsverhältnis.

Vertragswesen

Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen von Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen, die sich entschlossen haben, ein Rechtsgeschäft abzuschließen.

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Dienstleistung

  • im Zusammenhang mit der Errichtung von Verträgen (Kauf-, Miet- und Schenkungsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, letztwillige Verfügungen)
  • Abwicklung von Verträgen, wie Eintragung von Testamenten ins Testamentsregister
  • Abwicklung bei der Übertragung von Liegenschaften zusammen mit der finanzierenden Bank, Sicherstellung des Käufers/Käuferin und Verkäufers/Verkäuferin, Einbeziehung steuerlicher Aspekte
  • Grundbücherliche Durchführung aller Verträge

Verwaltungs(straf)recht

Das Verwaltungs(straf)recht regelt viele Bereiche des Alltagslebens, wie etwa Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung, Bauordnungen etc.

Wir beraten und vertreten Sie

  • im Verwaltungsstraf- oder Führerscheinentzugsverfahren
  • bei Problemen mit der Gewerbebehörde
  • im Bauverfahren bei der Errichtung von Gebäuden oder als beeinträchtigter Nachbar


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