Gericht kippt Zinsklausel für Kontoüberziehung
Die Klausel war Richtern zu unklar, der Zinssatz selbst unterliege aber keiner Kontrolle. Wer sein Konto überzieht, hat wenig bis gar nichts vom Zinsentief. Jahreszinsen im zweistelligen Bereich, bestenfalls knapp darunter, sind nach wie vor üblich